Welche Rechtsform wählen?
14 Okt
Autor: admin - Kategorie: Existenzgründung, GmbH, Gmbh Gründung, Rechtsform
Welche Rechtsform die beste für Ihr gerade frisch gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Zweck Sie damit verfolgen möchten und ob Sie sich völlig alleine oder zusammen mit weiteren Partnern selbstständig machen wollen.
Zentrale Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. Mit diesem Weg haben Sie als Gründer die geringsten Schwierigkeiten, was die Buchführung und andere Formalitäten angeht. Gleichwohl sind Sie in diesem Fall auch einziger Vollhafter Ihres Unternehmens. Das bedeutet, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem privaten Kapital haften müssen.
Gleichartig verhält es sich bei einer anderen Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, sobald sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Zweck zusammentun. Auch hier haften die Inhaber völlig, jedoch wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt.
Möchten Sie mit Ihrer Unternehmensgründung kein so großes Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung haben. Das drückt aus im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber nur mit ihrer Firmeneinlage haften. Das privaten Vermögen bleibt unberührt.
Eine solche Rechtsform ist beispielsweise die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufbauen zu können, braucht es schon eine Mindesteinlage von 25.000 €. Ferner muss ein Gesellschaftervertrag verfasst werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung inne hat. Bei dieser Rechtsform vertritt alles in allem nur eine Person die Gesellschaft nach außen.
Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die beste für Ihre Geschäftsgründung. Um eine Kommanditgesellschaft zu aufbauen, braucht man zumindest zwei Personen. Zudem muss mindestens ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist besonders dann die richtige Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar möglicherweise sehr viel Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern bloß an Gewinn und Verlust.
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