Unternehmensnachfolge - Wie regeln Sie das?
05 Mai
Autor: admin - Kategorie: Existenzgründung, Unternehmensbörse
Die rechtzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge ist namentlich für Familienunternehmen von fundamentaler Bedeutung. Oft wird die Unternehmensnachfolge hinausgezögert, was im Falle eines frühzeitigen Ablebens des Unternehmers für die Familie gravierende Folgen haben kann. Daher empfiehlt es sich für jeden Unternehmer, an die eigene “Rente” zu denken und frühzeitig die Unternehmensnachfolge qualifiziert zu veranlassen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn in der Familie kein möglicher Nachfolger zu finden ist.
Wenn die Unternehmensnachfolge langfristig geplant wird, bleibt zur Genüge Zeit, einen geeigneten Eigentümer zu suchen und den Ausstieg des Alteigentümers sauber zu gestalten. Bei einer hastigen Regelung der Unternehmensnachfolge kann es viel eher passieren, dass die Firma verkauft werden muss und sich durch die Hast nur ein schwacher Verkaufspreis erzielen lässt. Dabei sind langjährig erfolgreiche Familienunternehmen für junge Unternehmer gerade insbesondere attraktiv, da sie über einen weitreichenden Kundenstamm und einen bekannten Namen verfügen. Wenn ein Unternehmer mit einer eigenen Firma von Null startet, muss das eigene Renommee erst schrittweise aufgebaut werden, was oft jede Menge Zeit und Geld erfordert.
Um die Unternehmensnachfolge langfristig zu regeln, gibt es diverse Möglichkeiten. Unter anderem kann ein Wirtschaftsanwalt mit der Suche beauftragt werden oder es kann eine ausführliche Anzeige in den Fachmedien veröffentlicht werden. Ausserdem bietet sich auch die Recherche in Online-Börsen für die Unternehmensnachfolge an, die spezialisiert Unternehmen mit adäquaten Nachfolgern zusammenbringen. Zum einen kann die eigene Firma in einer Online-Börse angeboten werden oder es werden speziell potenzielle Jungunternehmer für die Unternehmensnachfolge gesucht, mit denen dann unproblematisch Kontakt aufgenommen wird.
Die Unternehmensnachfolge selbst kann über unterschiedliche Möglichkeiten geregelt werden. So kann z. B. ein Übergang in verschiedenen Etappen erfolgen. Dabei zieht sich der Alteigentümer in einigen Stufen aus dem Geschäft zurück und berät den neuen Unternehmen in der Übergangsphase. Der Nachfolger kann dabei die finanzielle Seite auch in Teilraten steuern, korrespondierend der übernommenen Teilstufen. Eine weitere Möglichkeit ist die sofortige Komplettübernahme zu einem definierten Zeitpunkt und damit der komplette Übergang der Verantwortung auf den guten Besitzer. Auch die finanzielle Beteiligung eines ähnlich operierenden Unternehmens und die Übernahme einer zeitweiligen Beraterfunktion des Alt-Unternehmens ist ein gut mögliches Szenario.
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