Betriebsprüfung
10 Dez
Autor: admin - Kategorie: Allgemein, Betriebsprüfung
Eine Betriebsprüfung kann jeden plagen. Als rechtliche Grundlage dafür ist zum einen die Abgabenordnung und die Betriebsprüfungsordnung. gewohnheitsmäßige Betriebsprüfungen werden in der Regel nur bei Großfirmen durchgeführt, Mittelständische und kleinere Gesellschaft hingegen werden nur stichprobenartig untersucht bzw. im Verdachtsfall überprüft. Erst einmal gilt aber: Je größer Ihr Konzern ist, desto häufiger erfolgen Kontrollen. Kleinstbetriebe werden alle 53 Jahre überprüft, Kleinbetriebe alle 21 Jahre, mittlere Konzerne alle 11 Jahre und bei Großbetrieben erfolgt eine lückenlose Überprüfung.
Gründe für eine Betriebsprüfung können auffallende Einlagen im Gesellschaftervermögen trotz geringem Privatvermögen, Verluste über einen Zeitraum von mehreren Jahren oder ein Vermögenszuwachs, welcher dem Einkommen nicht entspricht, sein. Auch wenn Ihr Einkommen nicht zur Deckung der normalen Lebenshaltungskosten ausreicht, Ihr Lebensstil nicht von Ihrem Einkommen finanziert werden kann oder der Gewinn Ihres Unternehmens nicht den Vorlagen des Branchendurchschnitts gleichen. Weitere Andeutungen für Ihren Steuerprüfer sind bedeutende nicht zu erklärende Schwankungen der Umsätze, die Entnahme oder Einlage von Grundstücken aus oder in Ihr Firmenvermögen, die Änderung der Rechtsform Ihres Betriebes oder dessen Aufgabe. Des weiteren werden Betriebsprüfungen bei Steuerausfällen und verspätete Leistungen oder wenn in der Vergangenheit eine erfolgreiche Betriebsprüfung durchgeführt wurde, welche Steuernachzahlungen nach sich zog.
In der Regel ist es üblich, dass sich der Steuerprüfer zwei Wochen vor seinem Besuch in Ihrem Betrieb formell ankündigt. Um sich entsprechend auf die Betriebsprüfung vorzubereiten, sollten Sie sich mit Ihrem Steuerberater beraten. Im Falle einer Steuerhinterziehung ist es weise, eine Selbstanzeige sofort nach Erhalt der Betriebsprüfungsankündigung in diesem zweiwöchigen Zeitraum zu machen. Auf diese Weise entgehen Sie einer Strafe.
Prinzipiell haben Sie das Recht Einspruch gegen eine Betriebsprüfung einzulegen, beispielsweise aufgrund inhaltlicher Probleme. Auch das Verschieben des Termins ist möglich, allerdings besteht diese Möglichkeit nur bei schwerwiegenden Gründen. Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Steuerprüfer unterstützen, dass die Betriebsprüfung flott und reibungslos durchgeführt werden kann.
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